Straßenbau
Vollständige Planungsdurchführung von Verkehrsanlagen
Im Rahmen der Verkehrsplanung, deren Sinn es ist, Verkehrssysteme optimal zu gestalten, bieten wir alle Bereiche von Erschließungen über Radwegebau bis hin zur vollständigen Planung der Knotenpunkte von Landes- und Gemeindestraßen. Wir verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in der Straßen- und Verkehrsplanung. Auf Basis Ihrer Vorstellungen und Wünsche beraten wir Sie individuell und erarbeiten bedarfsgerechte Lösungen.
Die Straßen- und Verkehrsplanung ist die Grundlage jeder infrastrukturellen Entwicklung. Bestehende Straßen sind hinsichtlich der qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit, Leistungsfähigkeit und an die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu überprüfen. Neu geplante Straßen sind entsprechend der gewünschten Raumnutzung für die verschiedenen Verkehrsteilnehmer und entsprechend der prognostizierten Verkehrszahlen zu entwickeln.
Für die im Boden befindlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sowie für Grünflächen und offene Entwässerungseinrichtungen ist der notwenige Flächenbedarf zu berücksichtigen.
Auch der Bereich der Straßensanierung wird von uns betreut. Die Erhaltung vorhandener Bausubstanzen spielt bei der Straßenplanung eine immer wichtigere Rolle. Bei rechtzeitiger Investition in die vorhandene Substanz bleiben die Investitionskosten gering und der Wert erhalten. Als Basis der Ingenieurdienstleistungen dienen uns die verkehrstechnischen Planungsgrundlagen der Kreise und Kommunen. Mit den aktuellen Verkehrsdaten lässt sich die Raumaufteilung aller Verkehrsteilnehmer überprüfen und gegebenenfalls anpassen.
Leistungen:
- Vermessungsleistungen wie die Erfassung des Bestandes und die Erstellung von Revisionsplänen / Grundlagenermittlung
- Beratung sowie Erstellung vonGutachten und Studien (Machbarkeitsstudien) / Standortuntersuchungen
- Anfertigung einer Vorplanung mit diversen Varianten
- Darstellung des Gesamtentwurfes in Form von Plänen und Kostenberechnungen
- Ingenieurleistungen der Leistungsphase 1 bis 9 für Straßen- und Verkehrsplanung gemäß § 45 der HOAI und für Ingenieurbauwerke (z. B. Kanal- und Sielbau) gemäß § 42 der HOAI
- Aufstellung einer Genehmigungs- und einer Ausführungsplanung
- Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung daran
- Örtliche Bauüberwachung für den gesamten Straßen- und Tiefbau
- Bauoberleitung
- Objektbetreuung und Dokumentation