Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
Nach der EG-Richtlinie 92/75 und der Baustellenverordnung vom 10. Juni 1998 muss ein Bauherr für ein Bauprojekt, an dessen Bau voraussichtlich mehrere Unternehmer beteiligt sein werden und das eine bestimmte Größenordnung überschreitet, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator als externen Sachverständigen bestellen. Und das bereits in der Planungsphase.
Wir führen für Sie die Leistungen durch, die der Baustellenverordnung entsprechen (gem. HOAI):
- Überprüfung der Grundsätze gem. §4 ArbSchG bei der Planung
- Aufstellung einer Vorankündigung
- Aufstellung einer Baustellenordnung
- Aufbau eines SiGe-Planes
- örtliche Koordination entsprechend den Erfordernissen der BaustellenVO
- Anfertigung einer Unterlage
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